Adresse und Grundstücksgrenzen
Die genaue Adresse ist notwendig, um das Fluggebiet, die Umgebung und mögliche Einschränkungen zu prüfen. Ein Lageplan hilft bei schwer lesbaren Grundstücken.
Ein Haus darf grundsätzlich mit einer Drohne fotografiert werden. Ob ein konkreter Flug und die spätere Nutzung der Bilder zulässig sind, hängt jedoch vom Fluggebiet, den betroffenen Grundstücken, erkennbaren Personen und dem Verwendungszweck ab. Eine kurze Vorbereitung verhindert viele Probleme.
Für eine belastbare Planung reichen meist wenige konkrete Angaben. Je früher sie vorliegen, desto leichter lassen sich Perspektiven auswählen, die das Objekt gut erklären und zugleich private Bereiche schützen.
Die genaue Adresse ist notwendig, um das Fluggebiet, die Umgebung und mögliche Einschränkungen zu prüfen. Ein Lageplan hilft bei schwer lesbaren Grundstücken.
Der Auftraggeber sollte klären, wer dem Flug über das aufzunehmende Wohngrundstück zustimmen muss. Bei vermieteten oder gemeinsam genutzten Objekten können weitere Personen betroffen sein.
Gärten, Terrassen, Balkone und Fenster benachbarter Wohnobjekte werden bei der Motivplanung berücksichtigt. Wo nötig, werden Blickrichtung, Flughöhe oder Bildausschnitt angepasst.
Vorab sollte feststehen, ob die Bilder öffentlich erscheinen, an Interessenten versendet oder nur intern genutzt werden. Die geplante Veröffentlichung beeinflusst Auswahl und Bearbeitung.
Die Luftverkehrs-Ordnung stellt für Flüge über Wohngrundstücken besondere Anforderungen. Hinzu kommen die europäischen Betriebsregeln und örtliche geografische UAS-Gebiete. Deshalb wird nicht nur das Motiv, sondern der gesamte geplante Flugweg betrachtet.
Flugplätze, Kontrollzonen, Infrastruktur, sensible Einrichtungen und weitere geografische Gebiete berücksichtigen.
Bei betroffenen Wohngrundstücken vor dem Termin feststellen, welche Eigentümer oder Nutzungsberechtigten zustimmen müssen.
Flugbereich und Aufnahmezeit so planen, dass unbeteiligte Personen weder gefährdet noch unnötig aufgenommen werden.
Nur die Ansichten aufnehmen, die für Exposé, Verkauf oder Dokumentation wirklich gebraucht werden.
Bei Flügen über Wohngrundstücken ist die ausdrückliche Zustimmung des in seinen Rechten betroffenen Eigentümers oder sonstigen Nutzungsberechtigten ein zentraler Regelfall. Ob daneben weitere Voraussetzungen gelten, hängt vom konkreten Standort und Flug ab.
Nachbargrundstücke und private Rückzugsbereiche sollten nicht unnötig aufgenommen werden. Besonders problematisch sind erkennbare Personen oder detaillierte Ansichten von Gärten, Terrassen und anderen privaten Bereichen. Perspektive und Ausschnitt werden deshalb vorab darauf abgestimmt.
Erkennbare Personen können personenbezogene Daten darstellen. Für Immobilienaufnahmen werden Termine und Perspektiven so geplant, dass unbeteiligte Personen möglichst nicht erfasst werden. Vor einer Veröffentlichung muss die Bildauswahl erneut kontrolliert werden.
Nein. Ein Auftrag ersetzt weder die Standortprüfung noch erforderliche Zustimmungen oder Freigaben. Erst nach Prüfung des Fluggebiets lässt sich sagen, welche Umsetzung am gewünschten Ort realistisch ist.
Die folgenden offiziellen Seiten bilden die Grundlage für diesen Überblick. Regeln und geografische Einschränkungen können sich ändern; maßgeblich bleibt die Prüfung des konkreten Einsatzes.
Redaktion: Luftbildwelt · Stand: 19. August 2026. Dieser Ratgeber bietet eine praktische Orientierung und ersetzt keine Rechtsberatung.
Senden Sie Adresse, Objektart und geplante Verwendung der Bilder. Danach lässt sich prüfen, welche Perspektiven sinnvoll und am Standort realistisch sind.