Ratgeber für Immobilien

Drohnenaufnahmen für Immobilien: Was ist erlaubt?

Ein Haus darf grundsätzlich mit einer Drohne fotografiert werden. Ob ein konkreter Flug und die spätere Nutzung der Bilder zulässig sind, hängt jedoch vom Fluggebiet, den betroffenen Grundstücken, erkennbaren Personen und dem Verwendungszweck ab. Eine kurze Vorbereitung verhindert viele Probleme.

Kurzantwort

Erlaubt, wenn Flug und Aufnahmen getrennt geprüft werden

Bei Immobilienaufnahmen geht es um zwei Fragen. Erstens: Darf die Drohne an diesem Ort starten und fliegen? Zweitens: Was darf auf den Bildern zu sehen sein und wie dürfen die Aufnahmen verwendet werden? Die Zustimmung des Auftraggebers allein beantwortet nicht automatisch beide Fragen.

Bei einem freistehenden Objekt mit ausreichend Platz kann die Planung einfach sein. In einem dicht bebauten Wohngebiet können Nachbargrundstücke, Personen, Straßen, Bahnlinien, sensible Einrichtungen oder geografische Flugbeschränkungen hinzukommen. Deshalb werden Standort und gewünschte Perspektiven vor dem Termin geprüft.

Vorbereitung

Was Eigentümer und Makler vor dem Termin klären sollten

Für eine belastbare Planung reichen meist wenige konkrete Angaben. Je früher sie vorliegen, desto leichter lassen sich Perspektiven auswählen, die das Objekt gut erklären und zugleich private Bereiche schützen.

01 Standort

Adresse und Grundstücksgrenzen

Die genaue Adresse ist notwendig, um das Fluggebiet, die Umgebung und mögliche Einschränkungen zu prüfen. Ein Lageplan hilft bei schwer lesbaren Grundstücken.

02 Zustimmung

Eigentümer und Nutzungsberechtigte

Der Auftraggeber sollte klären, wer dem Flug über das aufzunehmende Wohngrundstück zustimmen muss. Bei vermieteten oder gemeinsam genutzten Objekten können weitere Personen betroffen sein.

03 Umfeld

Nachbarn und private Rückzugsbereiche

Gärten, Terrassen, Balkone und Fenster benachbarter Wohnobjekte werden bei der Motivplanung berücksichtigt. Wo nötig, werden Blickrichtung, Flughöhe oder Bildausschnitt angepasst.

04 Nutzung

Exposé, Website oder interne Dokumentation

Vorab sollte feststehen, ob die Bilder öffentlich erscheinen, an Interessenten versendet oder nur intern genutzt werden. Die geplante Veröffentlichung beeinflusst Auswahl und Bearbeitung.

Flugplanung

Wohngrundstücke, Geo-Zonen und sichere Durchführung

Die Luftverkehrs-Ordnung stellt für Flüge über Wohngrundstücken besondere Anforderungen. Hinzu kommen die europäischen Betriebsregeln und örtliche geografische UAS-Gebiete. Deshalb wird nicht nur das Motiv, sondern der gesamte geplante Flugweg betrachtet.

01 Fluggebiet

Fluggebiet prüfen

Flugplätze, Kontrollzonen, Infrastruktur, sensible Einrichtungen und weitere geografische Gebiete berücksichtigen.

02 Zustimmung

Zustimmungen klären

Bei betroffenen Wohngrundstücken vor dem Termin feststellen, welche Eigentümer oder Nutzungsberechtigten zustimmen müssen.

03 Personen

Unbeteiligte Personen schützen

Flugbereich und Aufnahmezeit so planen, dass unbeteiligte Personen weder gefährdet noch unnötig aufgenommen werden.

04 Motive

Perspektiven begrenzen

Nur die Ansichten aufnehmen, die für Exposé, Verkauf oder Dokumentation wirklich gebraucht werden.

Bildauswahl

Was vor einer Veröffentlichung kontrolliert wird

Auch bei einem zulässigen Flug ist nicht jedes entstandene Bild automatisch für ein öffentliches Exposé geeignet. Vor der Übergabe wird geprüft, ob Personen, Kennzeichen oder private Bereiche erkennbar sind und ob der gewählte Ausschnitt zum vereinbarten Zweck passt.

Oft lässt sich bereits bei der Aufnahme vermeiden, dass sensible Details ins Bild geraten. Falls dennoch störende oder schützenswerte Inhalte sichtbar sind, kann ein anderer Ausschnitt gewählt oder eine abgestimmte Bildbearbeitung sinnvoll werden. Der Auftraggeber entscheidet anschließend, welche freigegebenen Motive im Exposé, auf der Website oder in einem Portal eingesetzt werden.

Checkliste

Diese Angaben helfen bei der ersten Standortprüfung

vollständige Adresse Objektart Eigentums- oder Nutzungsverhältnis gewünschte Perspektiven geplante Veröffentlichung Wunschtermin Besonderheiten im Umfeld
FAQ

Häufige Fragen zu erlaubten Immobilienaufnahmen

Brauche ich die Zustimmung des Eigentümers?

Bei Flügen über Wohngrundstücken ist die ausdrückliche Zustimmung des in seinen Rechten betroffenen Eigentümers oder sonstigen Nutzungsberechtigten ein zentraler Regelfall. Ob daneben weitere Voraussetzungen gelten, hängt vom konkreten Standort und Flug ab.

Darf das Nachbargrundstück auf dem Bild zu sehen sein?

Nachbargrundstücke und private Rückzugsbereiche sollten nicht unnötig aufgenommen werden. Besonders problematisch sind erkennbare Personen oder detaillierte Ansichten von Gärten, Terrassen und anderen privaten Bereichen. Perspektive und Ausschnitt werden deshalb vorab darauf abgestimmt.

Dürfen Personen auf den Aufnahmen erkennbar sein?

Erkennbare Personen können personenbezogene Daten darstellen. Für Immobilienaufnahmen werden Termine und Perspektiven so geplant, dass unbeteiligte Personen möglichst nicht erfasst werden. Vor einer Veröffentlichung muss die Bildauswahl erneut kontrolliert werden.

Ist ein Auftrag automatisch eine Flugfreigabe?

Nein. Ein Auftrag ersetzt weder die Standortprüfung noch erforderliche Zustimmungen oder Freigaben. Erst nach Prüfung des Fluggebiets lässt sich sagen, welche Umsetzung am gewünschten Ort realistisch ist.

Offizielle Grundlagen

Quellen für die weitere Prüfung

Die folgenden offiziellen Seiten bilden die Grundlage für diesen Überblick. Regeln und geografische Einschränkungen können sich ändern; maßgeblich bleibt die Prüfung des konkreten Einsatzes.

Redaktion: Luftbildwelt · Stand: 19. August 2026. Dieser Ratgeber bietet eine praktische Orientierung und ersetzt keine Rechtsberatung.

Nächster Schritt

Immobilienaufnahme mit Adresse und Nutzung einordnen

Senden Sie Adresse, Objektart und geplante Verwendung der Bilder. Danach lässt sich prüfen, welche Perspektiven sinnvoll und am Standort realistisch sind.

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